Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage der auf unserer Homepage veröffentlichten Objektbeschreibungen.
- Wir versichern, daß wir vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. Wir erklären weiterhin, daß die gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Verkäufers beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben des Verkäufers keine Haftung übernehmen.
- Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, daß er für den Fall der Kenntnis des Objekts bzw. des Eigentümers des Objekts diesen Umstand dem Makler unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, sind die Informationen des Maklers aus diesen Objektbeschreibungen an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.
- Der Interessenten unserer Verkaufsobjekte haben uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn undggf. zu welchen Bedingungen sie ohne unsere Mithilfe einen Vertrag über ein auf unserer Homepage bezeichnetes Objekt oder abschließen.
- Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gilt, daß der Käufer dem Makler nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages für denNachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses den genannten Prozentsatz (3%) des notariell beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen hat. Der Interessent hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, daß unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Abweichungensachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch. Weicht der tatsächlich geschlossene Kaufvertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Kaufangebots war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch aufdie ursprüngliche im Kaufangebot vereinbarte Provision bestehen.
- Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustandekommt, mit der der Interessent des Kaufangebotes in einem persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, daß hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
- Der Interessent des Kaufangebotes bestätigt abschließend, daß sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposé hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.